Betriebs- und Heizkosten im Fokus • Richtiges Heizen und Lüften • Bewusster und sparsamer Umgang mit Wasser • Verwendung energiesparender Haushaltsgeräte • Nutzung der Möglichkeiten zur Mülltrennung (Bio- und Papiertonnen sowie Recyclingstationen) Wie kann ich positiv auf meine eigenen Betriebskosten einwirken? Unser Mieterservice berät Sie gerne! Jahr 1999 2005 2010 2015 2020 2021 2022 2023 2024 1,60 1,40 1,20 1,00 0,80 0,60 0,40 0,20 0,00 Betriebskosten Heizkosten Entwicklung der Betriebs- und Heizkosten (Vermietungsbestand Sozialbau Kempten und Sozialbau Immenstadt) Euro pro m2/mtl. Heizkosten 45,1 Hauswart 12,4% Grundsteuer 6,4% Versicherung 3,5% Hausreinigung Fremd. 5,3% Wasser/Kanal/Niederschlagswasser 7,4% Müllabfuhr 7,1% sonstige Betriebskosten 3,7% diverse kleine Positionen zusammengefasst 9,1% 1,33 € 1,48 € Das Jahr 2024 brachte bedeutende Veränderungen für die Energiekosten, die sowohl Mieter als auch Vermieter unmittelbar betrafen. Die Abschaffung der Energiepreisbremse, ein Ende der Umsatzsteuersenkung sowie steigende Preise der Versorger kündigten eine neue Ära in der Preisgestaltung der Heizkosten an. Den nach wie vor ungewissen Entwicklungen der Energiepreise versuchen wir weiterhin durch sehr intensive Preisverhandlungen mit unseren Energiepartnern entgegenzuwirken. Für jeden einzelnen wird es darüber hinaus aber immer wichtiger, sparsam mit Energie und Warmwasser umzugehen. Zudem werden unsere energiesparenden Investitionsentscheidungen umsichtig und rational mit „Augenmaß“ getroffen. Das heißt, die energetisch und ökologisch sinnvollen Investitio- nen werden auf ökonomisch vertretbare und einkommensverträgliche Bezahlbarkeit unserer Mieter hin ausbalanciert. Für unseren Wohnungsbestand haben sich die „kalten“ Betriebskosten in den letzten 5 Jahren um rund 1,5 Prozent erhöht, die Kosten für Heizung und Warmwasser sind im gleichen Zeitraum um rund 34 Prozent gestiegen. Bei Aufgliederung der Nebenkosten in die enthaltenen Einzelpositionen wird ersichtlich, dass fast 80 Prozent der Kosten in nur 5 der 17 Positionen entstehen. Den größten Anteil haben die Heizkosten, welche auch die Kosten für Warmwasser beinhalten. Nach wie vor können Sie daher direkt durch Ihr individuelles Verbrauchsverhalten (sparsamer Umgang mit Wasser und richtiges Heizen und Lüften) positiv auf Ihre Betriebs- und Heizkostenabrechnung einwirken. Wie Sie bereits aus den Medien entnehmen konnten, hat sich die Verordnung für Biomüll seit 1. Mai 2025 verschärft. Die neue Biotonnenverordnung bringt einige wichtige Änderungen mit sich, die darauf abzielen, die Umwelt zu schützen und die Effizienz der Abfallentsorgung zu verbessern. Ausschließlich organische Abfälle Ab sofort dürfen nur noch organische Abfälle in die Biotonne. Dazu gehören Küchenabfälle wie Obst- und Gemüseschalen, Kaffeesatz, Teebeutel sowie Gartenabfälle wie Gras, Laub und kleine Äste. Plastik, Glas, Metall und andere nicht-organische Materialien sind strikt verboten. Bußgelder drohen Entsorgungsunternehmen müssen die Biotonnen strenger auf Verunreinigungen kontrollieren, unter anderem mit Sensoren an den Müllfahrzeugen. Biotonnen mit einem Fremdstoffanteil von mehr als 3 Prozent werden von der Müllabfuhr nicht mehr geleert. Wer sich nicht an diese Regeln hält, muss mit Konsequenzen rechnen und es kommt zu Bußgeldzahlungen. Bei Nichtleerung der Biotonne muss eine Sonderleerung auf Kosten der Mieter/Eigentümer durchgeführt werden. Zusammen für eine nachhaltige Zukunft Wir bitten Sie eindringlich, die neuen Vorschriften zu beachten und Ihre Abfälle sorgfältig zu trennen. Nur durch gemeinsames Engagement können wir eine saubere und nachhaltige Zukunft sichern. Ihre Mithilfe ist entscheidend! HEIMAT NEU LEBEN SEITE 7 OBST GEMÜSE EIER & EIERSCHALEN DIE BIOTONNE BIOBEUTEL KÜCHENROLLE PAPIERTÜCHER KAFFEESATZ TEEBEUTEL ESSENSRESTE Betriebs- und Heizkosten 2024 DAS darf in die Biotonne
RkJQdWJsaXNoZXIy NzMzNDc5