Geschäftsbericht 2022

Wirtschaftsbericht 15 Tätigkeit der Organe Der Aufsichtsrat hat während des Berichtsjahres 2022 die ihm nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat sich in vier Sitzungen, in Einzelbesprechungen sowie durch schriftliche Berichte der Geschäftsführung eingehend über die Lage des Unternehmens, seine Bau- und Sanierungstätigkeit, grundsätzliche Fragen der Ge- schäftspolitik, Grundstücksangelegenheiten, den Fortgang der Neubau- und Verkaufstätigkeit, die Investitionsplanung, die Entwicklung der Geschäftstätigkeit der verbundenen Unternehmen und alle wichtigen Einzelvorgänge informiert. Über zustimmungsbedürftige Geschäfte wurden jeweils Entscheidungen herbeigeführt. Die Bavaria Revi- sions- und Treuhand AG hat in der Zeit vom 11.04. bis 08.05.2023 die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 vorgenommen; sie erstreckte sich auf das Rechnungswesen für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2022, den Jahresabschluss zum 31.12.2022 und den Lagebericht, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens sowie die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfte nach § 53 HGrG. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB erteilt. Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung vom 18.07.2023 durch Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes eingehend über den Jahresabschluss zum 31.12.2022 unterrichtet und ihn einstimmig genehmigt. Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wurde in der Gesellschafterversammlung vom 18.07.2023 einstimmig Entlastung erteilt. Die Regularien des Geschäftsjahres 2022, Genehmigung des Jahresabschlusses 2022 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung 2022 wurden in der Gesellschafterversammlung vom 18.07.2023 behandelt. Rechtsverhältnisse Die Gesellschaft wurde am 26.10.1956 gegründet und am 19.12.1956 in das Handelsregister für Kempten, AG Kempten HRB 472, eingetragen. Bis 31.12.1989 war die Gesellschaft ein gemeinnütziges Wohnungsunternehmen. Nachdem das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz im Rahmen des Steuerreformgesetzes aufgehoben wurde, agiert die Gesellschaft nunmehr wie jedes andere steuerpflichtige Unternehmen. Die Sozialbau wurde von der Regierung von Schwaben als Betreuungsunternehmen im Sinne der Wohnungsbauförderungsbestimmungen zugelassen. Die Oberste Baubehörde hat das Unternehmen als allgemeine Sanierungsträgerin anerkannt. Zur Gewinnverwendung wurde folgender Beschluss gefasst: Einstellung in die Bauerneuerungsrücklage ��������������������������������������������������������������������� 8.637.400,91 €

RkJQdWJsaXNoZXIy NzMzNDc5