Energiesparen

Heizen

Überheizen Sie Ihre Wohn- und Arbeitsräume nicht. In der Regel reichen 20 Grad vollkommen aus. Jedes Grad Raumtemperatur weniger reduziert den Energieverbrauch um 6 Prozent. Thermostatventile halten die Raumtemperatur konstant auf dem eingestellten Wert und verhindern dadurch eine Überhitzung. Normalerweise reicht die Stellung 2-3 für eine Raumtemperatur von 20 Grad. Sie sollten nachts die Raumtemperaturen um einige Grad absenken.

Warmwasser

Kürzer duschen: Für angenehm warmes Duschwasser muss der Warmwasser-Aufbereiter viel Energie aufwenden. Reduzieren Sie die Duschzeit auf höchstens fünf Minuten und senken die Wassertemperatur etwas, so sparen Sie nicht nur Warmwasser, sondern auch Energie.

Lüften

Lüften Sie richtig! Die Fenster kurze Zeit weit öffnen. Dauerhaft gekippte Fenster lassen viel Wärme hinaus, aber nur wenig Frischluft hinein.

Elektrogeräte

Kühlschränke sollten nicht kälter als 7 Grad eingestellt werden. Lassen Sie Elektrogeräte nicht im sog. Stand-by-Betrieb laufen. Falls sich dieser Betrieb am Gerät nicht ausschalten lässt, verwenden Sie Steckerleisten mit Ein- und Aus-Schalter. Beachten Sie auch den Stromverbrauch von sonstigen Kleingeräten. Sie spielen im Einzelnen vielleicht keine große Rolle, zusammengerechnet verursachen sie aber trotzdem einen unnötigen Stromverbrauch.

Für Mieter

Was muss ich tun, um eine Wohnung von Sozialbau anmieten zu können?

Zunächst benötigen wir eine Wohnungsbewerbung von Ihnen. Das Formular können Sie bequem auf unserer Homepage ausfüllen oder Sie besuchen uns in unseren Geschäftsräumen. Wenn wir Ihnen eine passende Wohnung anbieten, haben Sie 1 Woche Zeit, diese zu besichtigen und uns eine Rückmeldung zu geben, ob Sie an einer Anmietung interessiert sind. Wenn Sie kein Interesse haben, benötigen wir den Grund für Ihre Ablehnung, um Ihnen in Zukunft etwas Passenderes anbieten zu können. Wenn Sie die Wohnung anmieten möchten, benötigen wir von Ihnen Einkommensnachweise und die Einsicht in Ihren Personalausweis. Nach Prüfung dieser Unterlagen erhalten Sie von uns dann die Entscheidung, ob wir Sie für die Wohnungsvergabe berücksichtigen können.

Wie lange dauert es, bis ich eine Wohnung bekomme?

Sie müssen grundsätzlich von einer längeren Wartezeit ausgehen. Diese fällt je nach Rahmenbedingungen und Kriterien Ihres Wohnungswunsches (Preis, Ausstattung, Lage) und dem zur Verfügung stehenden Wohnungsangebot unterschiedlich aus. Eine regelmäßige Nachfrage zum Status Ihrer Wohnungsbewerbung ist aber auch bei längerer Wartezeit nicht erforderlich.

Wie lange ist meine Wohnungsbewerbung gültig?

Auf Grund neuer Datenschutzbestimmungen dürfen wir Ihre Wohnungsbewerbung nur ein Jahr lang speichern. Sollten Sie nach einem Jahr immer noch bei uns als Wohnungssuchend registriert bleiben wollen, müssen Sie erneut unser Wohnungsbewerbungsformular ausfüllen.

Hat die Sozialbau nur Sozialwohnungen?

Die Sozialbau verfügt über eine Vielzahl von Wohnungen, die keine Sozialwohnungen sind und frei vermietet werden können. Einen Überblick über unsere Wohngebiete und unser Angebot finden Sie auf unserer Homepage.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein, wo bekomme ich diesen und wofür wird er benötigt?

Die Sozialbau verfügt über öffentlich geförderten Wohnraum und vermietet im Rahmen des Kemptener Modells Wohnungen zu vergünstigten Mieten. Diese Wohnungen können nur mit Wohnberechtigungsschein angemietet werden. Berechtigt für einen Wohnberechtigungsschein sind Haushalte, die unter gesetzlich vorgegebene Einkommensstufen fallen. Der Wohnberechtigungsschein kann bei der Wohnungsstelle Kempten beantragt werden.

Wie hoch ist die Kaution, die ich bezahlen muss?

Die Kaution für unsere Mietwohnungen beträgt grundsätzlich 3 Kaltmieten und ist bar oder per Überweisung bei uns zu hinterlegen. Die Hinterlegung einer Bürgschaft oder Versicherung ist nicht möglich.

Wann muss ich die Kaution bezahlen?

Die Kaution muss grundsätzlich vor Schlüsselübergabe bei uns bezahlt werden.

Wie wird meine Kaution angelegt?

Die Kaution wird, wie gesetzlich vorgeschrieben, auf einem Kautionskonto angelegt und zum üblichen Zinssatz verzinst.

Wann muss die Miete bezahlt werden?

Die Miete muss jeden Monat im Voraus zum Monatsanfang (spätestens 3. Werktag) bezahlt werden. Dies ist gesetzlich verankert und wird im Mietvertrag vereinbart. Eine Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich.

Wie muss die Miete bezahlt werden?

Die Miete wird im Lastschriftverfahren abgebucht. Dies wird im Mietvertrag vereinbart. Eine Barzahlung oder Daueraufträge sind nicht möglich.

Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?

Sollten Sie eine neue Bankverbindung haben, von der wir die Miete abbuchen sollen, bitten wir um schriftliche Mitteilung. Dies übernimmt in Ihrem Auftrag entweder Ihre Bank für Sie oder Sie teilen uns Ihre neue Bankverbindung und den Zeitpunkt der ersten gewünschten Abbuchung schriftlich mit. Sie erhalten dann ein neues SEPA-Mandat von uns zur Unterzeichnung.

Wie kann ich meine Partnerin/meinen Partner in den Mietvertrag mit aufnehmen lassen?

Hierzu vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Termin mit unserem Vermietungsteam unter Tel.-Nr. 0831 25287-9098 oder per Email wohnungssuche@sozialbau.de.

Was sind Betriebskosten und wie werden diese abgerechnet?

Zu den Betriebskosten zählen die anfallenden Kosten für z.B. Heizung, Warmwasser, Müllabfuhr, Hausmeister etc. Die Betriebskosten sind vom Mieter zusätzlich zur Kaltmiete zu bezahlen. Der Mieter leistet monatliche Vorauszahlungen. Diese werden in Höhe der voraussichtlich zu erwartenden Kosten angesetzt. Am Ende des Jahres wird über die tatsächlich angefallenen Kosten abgerechnet. Die jährliche Betriebskostenabrechnung erhalten Sie etwa im Mai des darauffolgenden Jahres (Sie erhalten z.B. die Abrechnung für das Jahr 2018 im Mai 2019). Übersteigen diese Kosten Ihre Vorauszahlungen, ergibt sich in der Betriebskostenabrechnung eine Nachzahlung, haben Sie mehr vorausbezahlt als tatsächlich Kosten entstanden sind, erhalten Sie eine Rückerstattung. Entsprechend werden die Vorauszahlungen in der Regel zum 01.07. eines Jahres erhöht oder gesenkt.

Welche Kosten entstehen mir zusätzlich zu den Betriebskosten?

Unter anderem die Kosten für Ihren privaten Strom, Versicherungen sowie Telefon, Internet und sonstige Entertainmentpakete, die Sie zusätzlich zu dem von uns zur Verfügung gestellten Breitbandkabelanschluss von Vodafone buchen wollen.

Ist der Stromanbieter vorgeschrieben oder kann ich frei wählen?

Sie sind selbstverständlich frei in der Wahl des Stromanbieters für Ihren Privatstrom. Wir empfehlen Ihnen den regionalen Energieversorger Allgäuer Überlandwerk (AÜW). Das AÜW setzt umweltbewusst auf regenerative Energien.

Welcher Internetanschluss ist in der Wohnung verfügbar?

Unsere Häuser sind alle an das Breitbandkabel von Vodafone Kabel Deutschland sowie das Glasfasernetz der Deutschen Telekom oder M-net angeschlossen. Sie können frei entscheiden, welchen Internetanbieter Sie wählen. Bitte prüfen Sie jedoch vor Vertragsabschluss die individuellen Möglichkeiten Ihres gewünschten Anbieters.

Wie kündige ich mein Mietverhältnis?

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Kündigungsschreiben müssen alle Personen eigenhändig unterschreiben, die als Mieter im Mietvertrag genannt sind. Eine Kündigung per Email oder ohne Original-Unterschrift ist nicht wirksam.

Bis wann muss ich kündigen und mit welcher Frist?

Die Kündigung muss zum 3. Werktag eines Monats bei uns eingehen. Die Kündigungsfrist beginnt erst mit Eingang des Schreibens bei Sozialbau und beträgt für Wohnungen 3 Monate, für Garagen und Stellplätze 1 Monat.

Kann ich selbst einen Nachmieter suchen?

Wir kümmern uns um die Weitervermietung Ihrer Wohnung. Wir verfügen über einen großen Interessentenpool und vergeben unsere Wohnungen nach festgelegten Vergabekriterien. Ein Recht, selbst einen Nachmieter zu benennen, gibt es nicht. Sollten Sie Interessenten für die von Ihnen gemietete Wohnung kennen, so verweisen Sie diese bitte direkt an uns. Wir empfehlen Ihnen zudem, keine individuellen Vereinbarungen potentiellen Interessenten zu treffen (z. B. Küchenübergabe etc.).

Gibt es Stellplätze zu mieten?

Wir vermieten in unseren Wohnanlagen Garagen, Tiefgaragenstellplätze und oberirdische Stellplätze. Auf Grund eines steigenden Parkplatzbedarfs setzen Sie sich bei Bedarf bitte frühzeitig mit uns in Verbindung, damit wir Sie entsprechend vormerken können. Zudem bieten wir Stellplätze in unseren Parkhäusern für Dauerparker.

Ist Fußballspielen in der Wohnanlage erlaubt?

In unseren Außenanlagen gibt es eine Vielzahl von Spielplätzen und Sitzgelegenheiten zum Aufenthalt im Freien. Bitte haben Sie Verständnis, dass Ballspiele nur auf ausgewiesenen Bolzplätzen erlaubt sind.

Wer ist für die Reinigung des Treppenhauses zuständig?

Die Mieter sorgen entweder selbst für die Reinigung des Treppenhauses, oder es wird eine Reinigungsfirma beauftragt. Deren Kosten werden dann per Betriebskostenabrechnung auf die Mietparteien aufgeteilt.

Was muss ich tun, wenn etwas kaputt geht?

Sollte in der gemieteten Wohnung, in der Wohnanlage oder der Außenanlage ein Schaden auftreten, melden Sie diesen bitte unverzüglich der Hausverwaltung.

Ist es sinnvoll, eine Haftpflicht- und Hausratversicherung abzuschließen?

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Haftpflicht- und Hausratversicherung, die im Schadensfall für Sie einspringt. Erforderliche Instandhaltungen übernehmen wir als Vermieter.

Muss ich bei Auszug die Wohnung streichen?

Gemäß Mietvertrag sind Sie verpflichtet, Schönheitsreparaturen fachgerecht selbst auszuführen oder ausführen zu lassen. Um festzustellen, welche Arbeiten Sie durchführen müssen und welche nicht, führen wir rechtzeitig vor Endabnahme der Wohnung eine Vorbesichtigung mit Ihnen durch.

Was kann ich tun, wenn meine Nachbarn zu laut sind?

Wir empfehlen Ihnen, mit Ihrem Nachbarn das Gespräch zu suchen. Sollte danach keine Besserung eintreten, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Zum Kontaktformular

Wer ist bei Sozialbau für Datenschutz zuständig?

Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist Sozialbau Kempten, Wohnungs- und Städtebau GmbH, Allgäuer Straße 1, 87435 Kempten, Telefon: 0831- 25287-0, Telefax: 0831- 25287-195, E-Mail: info@sozialbau.de, Geschäftsführer: Herbert Singer

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Auf der Wies 18
87727 Babenhausen
Telefon: 08333-926936-0
Telefax: 08333-926936-1
E-Mail: info@europajurist-schenk.com
Geschäftsführer: Rechtsanwältin Sabine Schenk.

Für Studenten

Wann bekomme ich ein Zimmerangebot?

Je nach Verfügbarkeit melden wir uns telefonisch oder per E-Mail ca. zwei Monate vor dem Semesterbeginn.

Wie kann ich mein Zimmer kündigen?

Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen. Die Kündigungsfrist hierfür beträgt zwei Monate zum Semesterende.

  • Wintersemester:
    spätes möglicher Kündigungseingang: 31.07. Mietvertragsende: 30.09.
  • Sommersemester:
    spätes möglicher Kündigungseingang: 15.01. Mietvertragsende: 15.03.

Wie kann ich mein Zimmer zurückgeben?

Für die Rückgabe des Zimmers vereinbaren Sie bitte einen Endabnahmetermin ca. eine Woche vor Ihrem geplanten Auszug. Ein Termin ist zu unseren Öffnungszeiten Montag – Freitag möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie zur Übergabe anwesend sein müssen. In Sonderfällen bitten wir um Rücksprache. Sie können uns unter Tel.-Nr. 0831 25287-9096 telefonisch oder per E-Mail unter studenten@sozialbau.de kontaktieren.

Was muss ich vor der Zimmerrückgabe erledigen?

Das Zimmer muss im geputzten Zustand an die Hausverwaltung übergeben werden. Hierzu zählen ebenfalls die Küche und das Badezimmer. Der Kühlschrank muss leer, geputzt und abgetaut sein. Bitte beachten Sie, dass wir andernfalls eine Reinigungspauschale in Höhe von 150,00 € in Rechnung stellen müssen.

Wann bekomme ich meine Kaution?

Die Rückzahlung der Kaution erfolgt innerhalb von 8 Wochen nach mängelfreier Rückgabe der Mietsache.

Wo bekomme ich Informationen zum WLAN?

Häufig gestellte Fragen zum WLAN:

FAQ zum WLAN

Wie kann ich Störungen beim WLAN melden?

Bitte füllen Sie unser Störungsformular WLAN möglichst detailliert aus und senden Sie dieses per Email an wlan@sozialbau.de

Das Störungsformular kann direkt im Pdf-Format ausgefüllt werden. Bitte speichern Sie dazu das Formular lokal auf Ihrem Rechner und füllen es dann aus.

Was tue ich wenn etwas kaputt ist oder ich den Hausmeister benötige?

Sie können entweder einen Meldezettel direkt in den Wohnheimen an unseren Hausmeister senden oder unsere Verwaltung unter Tel.-Nr. 0831 25287-9096 telefonisch oder per E-Mail an studenten@sozialbau.de kontaktieren.

Wie erreiche ich jemanden in dringenden Notfällen außerhalb der Geschäftszeiten?

Sie erreichen unseren Notdienst auch nach 17:00 Uhr unter 0831 25287-0.

Wer ist bei Sozialbau für Datenschutz zuständig?

Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist Sozialbau Kempten, Wohnungs- und Städtebau GmbH, Allgäuer Straße 1, 87435 Kempten, Telefon: 0831- 25287-0, Telefax: 0831- 25287-195, E-Mail: info@sozialbau.de, Geschäftsführer: Herbert Singer

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Auf der Wies 18
87727 Babenhausen
Telefon: 08333-926936-0
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Geschäftsführer: Rechtsanwältin Sabine Schenk.

Kontakt

Bei Fragen erreichen Sie unseren Kundenservice unter:

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